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EU-Datenschutzgrundverordnung – ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

23. Oktober 2017 News, Whitepaper

Seit geraumer Zeit steht fest: Der 28. Mai 2018 bringt tiefgreifende Veränderungen im Datenschutz. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Unternehmen, die Kundendaten speichern und nutzen, an die dann gültige europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)* halten. Ziel der EU ist, das Datenschutzrecht europaweit zu vereinheitlichen. Um die Verordnung durchzusetzen, wurde der Sanktionsrahmen massiv erhöht. Bußgelder in Millionenhöhe stehen im Raum.

Die Zeit drängt also. Es bleiben nur noch rund sieben Monate. Doch welche Konsequenzen hat dies für Ihr Unternehmen? Und vor allem, wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vor?

Unser Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen Sie sich von Profis beraten. Und bereiten Sie ihre Teams – etwa in Form regelmäßiger IT-Compliance-Audits – auf die kommenden Veränderungen vor. Ermitteln Sie den aktuellen Schutzbedarf. Und ergreifen Sie rechtzeitig alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, um Datensicherheit, Datenschutz sowie Dokumentations- und Nachweispflichten im geforderten Umfang einzuhalten.

Aktuell besteht jedenfalls noch erhebliche Unsicherheit im Detail. Zwar ist die EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Allerdings enthält sie eine Reihe von Öffnungsklauseln. Insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf nationaler Ebene durch neue, individuelle Gesetze zu regeln. So arbeitet die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit an einem Datenschutzanpassungsgesetz: betroffen sind eine Vielzahl von Einzelgesetzen.


Whitepaper
Unser Kooperationspartner EMIG hat in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten im Bereich Datenschutz ein Whitepaper über das GDPR (General Data Protection Regulation) erstellt, das sich mit den wesentlichen Auswirkungen der EU-Verordnung auseinandersetzt. Im Fokus stehen hierbei die Prozesse zur Verarbeitung personengebundener Daten sowie die Folgen für das Direktmarketing speziell im B2B.
Nutzen Sie die im Whitepaper enthaltenen Hintergrundinformationen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine gezielte Vorbereitung auf die neue Rechtsbasis.


Zur EMIG

ama ist Gründungsmitglied des europaweiten Zusammenschlusses von ITK-Marketing-Spezialisten “European Market Intelligence Group (EMIG)”, mit Sitz in Brüssel. Jeder einzelne Partner ist zur Einhaltung eines gemeinsamen Service-Level-Agreement verpflichtet. Sowohl die Datenerhebung als auch die Datenpflege erfolgen in einem einheitlichen Standardformat. Und in der Muttersprache des jeweiligen Partners. Das sichert Kunden ein Optimum an Leistungs-Qualität.

EMIG steht für Database-Marketing in 14 europäischen Ländern. Insgesamt sind ca. 180.000 Firmenprofile mit Angaben zur eingesetzten ITK-Infrastruktur und über 800.000 Ansprechpartnern verfügbar.

* Offizielle internationale Bezeichnung der Verordnung: “General Data Protection Regulation (GDPR)”



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