EU-Datenschutzgrundverordnung – ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Seit geraumer Zeit steht fest: Der 28. Mai 2018 bringt tiefgreifende Veränderungen im Datenschutz. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Unternehmen, die Kundendaten speichern und nutzen, an die dann gültige europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)* halten. Ziel der EU ist, das Datenschutzrecht europaweit zu vereinheitlichen. Um die Verordnung durchzusetzen, wurde der Sanktionsrahmen massiv erhöht. Bußgelder in Millionenhöhe stehen im Raum.
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